Vor der Bestattung müssen die Angehörigen sich für die gewünschte Grabstellenart entscheiden.

Für Reihengräber kann keine Verlängerung der Nutzungsrechte vergeben werden.

Grundsätzlich wird bei Sarg- und Urnenbestattungen zwischen zwei Varianten unterschieden:

  • Sarg- und Urnenbestattungen in Wahlgräbern. Wahlgräber: Wahlgräber sind die klassischen „Familiengräber“. Sie können ein- oder mehrstellig sein. Das Nutzungsrecht kann schon zu Lebzeiten erworben werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre (für bis zum 5. Lebensjahr verstorbene Kinder 10 Jahre), eine Verlängerung ist möglich. Die Lage kann individuell vor Ort ausgesucht werden. Das Aufstellen eines Grabmals ist erwünscht. In Sarg-Wahlgräbern können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Urnen beigesetzt werden.
  • Sarg- und Urnenbestattungen in Reihengräbern. Reihengräber werden in zeitlicher Reihenfolge als Einzelgräber belegt. Die Lage des Grabes wird durch den Friedhof vorgegeben. Die Nutzungszeit kann nach der Ruhezeit von 25 Jahren nicht verlängert werden (für bis zum 5. Lebensjahr verstorbene Kinder 10 Jahre.).

Innerhalb der Wahl- und Reihengräber sind folgende Grabarten möglich:

Diese Auswahlmöglichkeiten sind von der Website der Friedhöfe in Delmenhorst übernommen.

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