Der Konfirmandenunterricht führt zur Bestätigung der eigenen Taufe.

Die jungen Menschen sollen erkennen, was der Glaube in den sie hinein getauft wurden, für sie bedueten kann.

Ordnung für die Konfirmandenzeit in der

ev.-luth. Kirchengemeinde St. Johannes Delmenhorst

 

Die Kirchengemeinde lädt junge Menschen zur Konfirmandenzeit ein. Sie sollen erfahren und lernen, welche Bedeutung der christliche Glaube für ihr Leben und das Miteinander von Menschen hat. Dazu hat der Gemeindekirchenrat der St. Johannes-Gemeinde auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg folgende Ordnung beschlossen:

  1. Anmeldung

    Jungen und Mädchen, die etwa 12 Jahre alt sind und im folgenden Schuljahr die 7. Schulklasse besuchen, werden durch die Erziehungsberechtigten zur Konfirmandenzeit angemeldet.

  2. Beginn und Dauer

    Die Konfirmandenzeit beginnt jeweils nach den Sommerferien und endet mit der Konfirmation, die im übernächsten Jahr nach Ostern stattfindet.

  3. Organisationsform

    Zur Konfirmandenzeit gehören 14-tägige Treffen von 90 Minuten Dauer (nicht an schulfreien Tagen und in den Ferien), nach Möglichkeit ein Aktionstag sowie eine Projektphase. Diese kann ganztägig verlaufen, auch am Wochenende.

    Die Jugendlichen nehmen regelmäßig an Veranstaltungen und den unterschiedlichen Gottesdiensten der Kirchengemeinde teil und gestalten diese gelegentlich auch mit. Dazu gehört die Vorbereitung und Gestaltung des Krippenspiels am Heiligabend.

    Außerdem beteiligen sie sich nach Absprache bei verschiedenen Aktivitäten in der Gemeinde (z.B. Mithilfe beim Kirchweihfest)

  4. Materialien

    Die Konfirmandinnen und Konfirmanden benötigen

    - eine Bibel (Altes und Neues Testament)

    - das evangelische Gesangbuch, Ausgabe Oldenburg, nicht älter als von 1994

    - eine Unterrichtsmappe, Schreib- und Malstifte

    - Arbeitsbuch "G mit!" 13. Auflage, ISBN: 9783761559918 (Ordner, Loseblattausgabe) oder ISBN 978-3-7615-5989-5 (Buchausgabe)

    Für weiteres Material wird eine Pauschale von 8 € erhoben.

  5. Teilnahme Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Konfirmandenzeit ist verbindlich. Wer einmal nicht kommen kann, meldet sich bitte rechtzeitig ab. Wir bitten jedoch, dass Arztbesuche, Geburtstage, Hausaufgaben, Klassenarbeiten oder Veranstaltungen von Vereinen nicht zur Abwesenheit führen, da ja jeder Nachmittag ein neues interessantes Thema für die Jugendlichen bietet. Für Klassenfahrten, besondere Familienfeste und die Feier des eigenen Geburtstages können Konfirmandinnen und Konfirmanden natürlich befreit werden.

  6. Eltern / Erziehungsberechtigte

    Jederzeit besteht das Angebot eines Elterngespräches. Die Teilnahme der Eltern an Veranstaltungen der Konfirmandenzeit, am Elternabend, der gemeinsame Besuch von Gottesdiensten und auf Wunsch die Hausbesuche der Pastorin tragen zum Gelingen der Konfirmandenzeit ein.

  7. Taufe und Abendmahl

    Ungetaufte Jugendliche werden im ersten Jahr der Konfirmandenzeit getauft, in der Regel im Osternachtsgottesdienst. Nachdem das Thema Abendmahl während der Konfirmandenzeit behandelt worden ist, nehmen die Konfirmandinnen und Konfirmanden am Abendmahl teil.

  8. Feier der Konfirmation Wir freuen uns, wenn die Jugendlichen am Ende der Konfirmandenzeit mit ihren Gästen und mit unserer Gemeinde als Schritt zum Erwachsenwerden und als Bestätigung ihres Glaubens die Konfirmation feiern. Die Konfirmation kann jedoch nicht gefeiert werden bei - dauerhaftem unentschuldigten Fehlen in Konfirmandenstunden und anderen Veranstaltungen der Konfirmandenzeit, - Vernachlässigung des Gottesdienstbesuchs, - Nichtwissen des Lernstoffs (Vaterunser, Glaubensbekenntnis, 10 Gebote, Psalm 23, Jesu Tauf- und Missionsbefehl), - grober Disziplinlosigkeit oder offenkundiger Ablehnung der Zielsetzung der Konfirmandenzeit. Mit den betroffenen Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten werden in solch einem Fall zunächst frühzeitig Gespräche geführt. Über die Versagung einer Konfirmation entscheidet der Gemeindekirchenrat.
  9. Anerkennung

    Mit der Anmeldung ihres Kindes erkennen die Erziehungsberechtigten diese Ordnung an.

Der Gemeindekirchenrat der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Johannes

 

Diese Ordnung - von der Vorsitzenden Pfarrerin unterschrieben, wird den Eltern bei der Anmeldung der Kinder zur Unterschrift vorgelegt.

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