Die Teilungsmaße für die Siedlungswilligen in Annenheide

Nach der Vermessungs-Designation (Bestimmung) enthält die Gemeinheit:

an Grünte            214 Jück     87 Quadratruten

an Heide           2125 Jück    127 Quadratruten

an Moor                121 Jück     14 Quadratruten

Unnutbarem            16 Jück    21 Quadratruten.

An Interessenten aus dem Amte Ganderkesee sind ermittelt:

Schlutter    54 Jück

Holzkamp 284 Jück  46 Quadratruten

Sethe        163 Jück  33 Quadratruten

Strudhave  40 Jück

aus dem Amte Delmenhorst

Brauenkamp             3 Jück

Stickgras                242 Jück    108 Quadratruten

Stadt Delmenhorst 174 Jück          

zusammen:             961 Jück     27 Quadratruten; so bleibt ein

Überschuss:         1516 Jück       62 Quadratruten.

Das Juck oder Jück war ein Flächenmaß im Herzogtum Oldenburg, im Besonderen ein Ackermaß. Der Begriff ist mit Geviertrute identisch. Es existierte ein altes, das 400 Geviertfuß entsprach und ein neues Maß mit nur 324 Geviertfuß.

Nach dem alten Maß waren 356 Juck oder Ruten ein Morgen. 59 ⅓ Juck entsprachen 1 Hund.

Außer den vorstehend genannten Abfindungsansprüchen machten aber mehrere Bauern noch besondere Berechtigungen geltend, so u.a.:

  1. Baumann Christian Friedrich Plate Erben zu Langewisch auf die Viehtrift in der Annen-Gemeinheit für 15 fremde Beester und 6 Fohlen und ihre eigenen. Sie glaubten diesen Anspruch aus einer Landbeschreibung von 1684 herleiten zu können!
  2. Der Baumann Johann Hinrich Pundt zu Hasport erhob An­spruch auf eine besondere Berechtigung zur Schaftrift und zum Heidemähen bis zu den Annen-Häusern. Er bezieht sich zur Begründung dieses Anspruchs auf eine Schrift, in der seinem Vorgänger Christian Hinrieb Thöle bei  der Auseinandersetzung der Stadt Delmenhorst mit den umliegenden Ortschaften vom 20. Mai 1776 die Berech­tigung zuerkannt worden sei.
  3. Hermann Brinkmann Erben, jetzt Johann Friedrich Brink­mann: Er trage die Lasten wie die übrigen Brinksitzer und müßte nach diesem Verhältnis abgefunden werde. Die Stelle sei ihm in den 1780er Jahren consentiert (bewilligt) worden und halte etwa 3 Jück (knapp 1,5 ha). Die Ämter und die Teilungskommission schlagen vor, den Erben des weyl. Chr. Friedrich Plate zu Langewisch21 Jück und dem Johann Hinrieb Pundt zu Hasport 40 Jück zu bewilligen.

    Auch auf den von dem Baumann Pundt zu Hasport in An­spruch genommenen Weg durch die Annenriede (jetzt Has­porter Damm) wird, soweit tunlich, Rücksicht genommen werden. Der Hasporter Damm, jetzt eine Hauptverkehrs­ader, war damals noch keine öffentliche Straße.

    Nach der Berücksichtigung aller Ansprüche und Abfin­dungen verblieb noch ein staatlicher Überschuß von 253,8 ha.

    Aus diesem Überschuß erhielten im Bezirk Annenheide 11 Grundeigentümer (meist Brinksitzer) Zulagen von insgesamt 70 Jück. Für 23 neue Anbauerstellen wurden 248 Jück verwendet. Mit diesen 23 Neubaustellen wurde unser Heimatdorf Annenheide gegründet. Außerdem gab es noch be­sondere Zuweisungen.

     

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Wie es zu den ersten Eigentumsflächen gekommen ist.

Diedrich Mester hat das für seine Familiengeschichte 1981 recherchiert.

In einem Bericht vom 6. Juni 1840 der Ämter Delmenhorst und Ganderkesee und des Gemeinheitskommissärs Nieberding an die Groherzogliche Kammer heißt es:

Schon unterm 24. September 1816 wurde von Großherzoglicher Kammer die Teilung der Stickgraser Gemeinheit dekre­tiert (angeordnet), wobei sich bei der am 16. Juli 1817 vorgenommenen Grenzregelung ergab, daß diese Gemeinheit in zwei besondere Abteilungen zerfiel, nämlich in die Brandgemeinheit und in die Annen-Gemeinheit, deren jede ihre besonderen Interessenten hatte. Die Stickgraser Brandgemeinheit ist im Jahre 1839 geteilt worden.

Die Teilung der Annen-Gemeinheit war erst nach einer Auseinandersetzung zwischen Oldenburg und Hannover über das Mitweiderecht der Stadt Delmenhorst und der olden­burgischen Bauerschaften einerseits und der hannoverschen Bauerschaften andererseits möglich. Durch den Grenzvertrag vom 7. Juni bezw. 7. August 1837 wurde die durch eine Generalteilung ermittelte Compascualgrenze als Landesgrenze bestimmt.

Nach einer Auseinandersetzung mußten noch die Interessen der verschiedenen in der großen Gemeinheit berechtigten Gemeinden und Privatleute ermittelt werden.

Um die Ansprüche kennen zu lernen, war eine "Convoca­tion" (Zusammenberufung) erforderlich. Nach gehöriger "Proclamation" (Bekanntmachung) wurde von der Teilungs­kommission am 27. Juni 1839, nachmittags, in Lübkes Gasthaus am Tiergarten bei Delmenhorst ein Angabetermin abgehalten.

Zu den vielen geladenen Interessenten gehörten u.a. die im Bezirk Hasport-Stickgras schon ansässigen Einwohner:

  • 73 Martin Pundt zu Hasport, jetzt Johann Hinrich Pundt,
  • 78 Johann Welling,
  • 82 Hermann Brinkmann Erben, jetzt Johann Friedrich Brinkmann.

Die drei genannten Hofbesitzer waren die einzigen, deren Höfe schon vor der Gemeinheitsteilung im Bezirk der späteren Schulacht Annenheide bestanden.

In dem Bericht vom 6. Juni 1840 werden weitere Einzel­heiten aufgeführt:

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